IVK – Internationale Versicherungskarte anfordern
Die Internationale Versicherungskarte (IVK) – früher Grüne Karte – ist der offiziell anerkannte Nachweis, dass Ihr Fahrzeug haftpflichtversichert ist – besonders wichtig bei Fahrten ins Ausland.
Auch wenn innerhalb Europas meist das Kennzeichen als Nachweis genügt, empfiehlt der ÖAMTC dringend, die IVK immer mitzuführen. Sie erleichtert nicht nur Verkehrskontrollen, sondern auch die Abwicklung bei einem Unfall.
In folgenden Ländern ist die IVK verpflichtend: Albanien, Belarus, Nordmazedonien, Montenegro, Moldau und Ukraine.
Achtung: Im Kosovo ist die IVK nicht gültig – hier muss an der Grenze eine eigene Versicherung abgeschlossen werden.
Erfahrungswerte zeigen allerdings: Auch in Ländern wie Tschechien, Serbien und Italien kann es trotz keiner offiziellen Pflicht zu Problemen kommen. Um Ärger zu vermeiden, sollte die IVK auch hier mitgeführt werden.
Die IVK wird in der Regel automatisch mit der Polizze verschickt (Gültigkeitszeitraum beachten) und kann bei Bedarf neu angefordert werden – ganz einfach mit nebenstehendem Formular.
Achtung! Für Reisen nach Iran, Israel, Marokko, Russland, Tunesien und in die Türkei ist eine spezielle Grüne Karte = Große Grüne Karte erforderlich, die von der Versicherung ausgestellt wird. Dabei wird das jeweilige Länderkürzel extra vermerkt. Bei der Türkei muss sichergestellt sein, dass der Versicherungsschutz das gesamte Staatsgebiet abdeckt. Für die Zeit der Reise in diese Länder wird die Versicherungsprämie erhöht. Die Organisation und Ausstellung dieser Karte dauern in der Regel länger – rechnen Sie genügend Zeit dafür ein.