Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die von der Ing. Hans Leitner Versicherungsmakler GmbH veröffentlichte Webseite www.hansleitner.at
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website entspricht weitgehend den Vorgaben der »Web Content Accessibility Guidelines 2.2« (WCAG). Die Anforderungen an die Barrierefreiheit richten sich nach dem Barrierefreiheitsgesetz (BaFG), das mit dem Bundesgesetzblatt I Nr. 76/2023 vom 19. Juli 2023 in Kraft getreten ist. Damit wurde die europäische Richtlinie (EU) 2019/882 zu barrierefreien Produkten und Dienstleistungen umgesetzt, die ab dem 28. Juni 2025 gilt. Die grundlegenden Anforderungen an Barrierefreiheit werden erfüllt, es gibt jedoch noch einzelne Ausnahmen und Einschränkungen.
Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 18.06.2025 erstellt und am 18.06.2025 zuletzt überprüft und aktualisiert.
Die Einschätzung beruht auf einer Selbstbewertung.
Nicht barrierefreie Inhalte
Trotz unserer Bemühungen sind einzelne Bereiche unserer Website nicht barrierefrei. Die aktuell nicht barrierefrei ausgestalteten Inhalte unserer Website sind nachfolgend gelistet.
Bitte kontaktieren Sie uns, sobald Sie auf ein Problem stoßen, das in dieser Liste nicht aufgeführt ist.
Unvereinbarkeit mit dem BaFG
a. Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen
Die auf der Seite Arztkosten einreichen zur Verfügung gestellten Toggles sind nicht vollständig barrierefrei. Sollten Sie die Informationen unter „Wichtige Hinweise“ dringend benötigen, finden Sie diese auf der Seite Downloads als PDF zum Herunterladen.
Wir sind bestrebt, die Zugänglichkeit auch in den PDF-Dokumenten laufend zu verbessern. Ein vollständig barrierefreier Zugang zu allen PDF-Inhalten kann mit den derzeit verfügbaren Mitteln jedoch noch nicht in jedem Fall gewährleistet werden. Bitte teilen Sie uns mit, wenn Sie Schwierigkeiten haben.
b. Unverhältnismäßige Belastung
Kein Anwendungsfall.
c. Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften
Es liegen keine Inhalte vor, die nicht in den Anwendungsbereich des Barrierefreiheitsgesetzes BaFG BGBL. I.Nr. 76/2023 vom 19. Juli 2023 fallen.
Feedback und Kontaktangaben
Die Angebote und Services auf dieser Website werden laufend verbessert, ausgetauscht und ausgebaut. Dabei ist uns die Bedienbarkeit und Zugänglichkeit ein großes Anliegen.
Wir möchten, dass unsere Web-Angebote von allen Nutzern unabhängig von Ihren Einschränkungen oder technischen Möglichkeiten umfassend genutzt werden können. Sofern Sie uns Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheit melden möchten, wenden Sie sich bitte an:
Ing. Hans Leitner Versicherungsmakler GmbH
Primoschgasse 5
9020 Klagenfurt
+43 463 54 384
Wir werden uns intern mit Ihrem Anliegen auseinandersetzen und die notwendigen Schritte veranlassen.
Durchsetzungsverfahren / Beschwerdestelle:
Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mbH (FFG) wenden. Die FFG nimmt über das Kontaktformular Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen.
Kontaktformular der Beschwerdestelle
Diese Beschwerden werden von der FFG dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeitsgesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch den Bund oder eine ihm zuordenbare Einrichtung beziehen.
Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die FFG dem Bund oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.