Arztkosten einreichen – Wir übernehmen das für Sie

Sie waren beim Wahlarzt oder in Therapie? Wir kümmern uns um die Einreichung über Ihre Arztkostenversicherung. 

Ob Wahlarzt, Physiotherapie oder Medikamente: Wir übernehmen für Sie die Einreichung der Arztrechnungen bei Ihrer Versicherung – schnell, sicher und ohne Stress. Weil Sie sich auf Ihre Gesundheit konzentrieren sollen – nicht auf Formulare.

So funktioniert’s – in 3 einfachen Schritten

Jetzt melden – wir kümmern uns um den Rest

  • Bürozeiten: Mo-Do 07:30 bis 16:30 und Fr 07:30 bis 14:00

  • Außerhalb der Öffnungszeiten? Schreiben Sie uns ein E-Mail – wir melden uns schnellstmöglich zurück.

Wichtige Hinweise

Vermeiden Sie das Ansammeln von Belegen. So erhalten Sie Ihre Erstattung schneller und verhindern eine Verjährung nach 3 Jahren. Thermodruck-Rechnungen verblassen schnell, senden Sie diese daher bitte umgehend ein.

Sollten auf einer Rechnung Positionen für mehrere versicherte Personen stehen, so schreiben Sie uns bitte den jeweiligen Namen daneben.
Sie helfen uns damit die erbrachte Leistung der richtigen Person zuzuteilen.

Folgende Daten müssen angeführt sein:

  • Vor- und Zuname sowie Geburtsdatum des Patienten
  • Ärztliche Verordnung mit Diagnose
  • Jahreskostenaufstellungen Ihrer Apotheke reichen nicht aus, wir benötigen
  • Einzelrechnungen
  • Vor- und Zuname des Patienten
  • Sozialversicherungsnummer
  • Behandlungszeitraum
  • Ärztliche Verordnung mit Diagnose

Folgende Daten müssen angeführt sein:
• Vor- und Zuname des Patienten
• Angabe der Dioptrien auf der Optikerrechnung
• Beim erstmaligen Bezug eines Sehbehelfs bitte unbedingt die ärztliche Verordnung mit Angabe der Dioptrien beilegen.

• Vor- und Zuname des Patienten
• Sozialversicherungsnummer
• Datum der einzelnen Behandlungen
• Ärztliche Diagnose
• Genaue Angabe der ärztlichen Leistungen (z.B. EKG, Impfung etc.)

• Vor- und Zuname des Patienten
• Sozialversicherungsnummer
• Datum der einzelnen Behandlungen
• Ärztliche Verordnung mit Diagnose

Die Kosten, die Ihnen von Sozialversicherung und privater Krankenversicherung ersetzt werden, dürfen gemeinsam maximal 100% betragen. Wenn Sie Rechnungen zuerst bei Ihrer Versicherung einreichen und bezahlt bekommen, dürfen Sie diese danach nicht mehr an die Sozialversicherung schicken. Die Originalrechnungen müssen Sie dann mindestens ein Jahr aufbewahren und bei Bedarf vorlegen.

Checkliste für Ihre Unterlage

Familie mit Kind bei der Beratung zum Einreichen von Arztkosten – wir kümmern uns um die Abwicklung und Ihre Rückerstattung
  • Originalrechnung(en)

  • Ärztliche Verordnung
    (falls erforderlich)
  • Zahlungsnachweis
    (z. B. Überweisungsbestätigung)
  • Leistungsaufstellung der Sozialversicherung
    (für private Zusatzversicherung)

„Ich wusste nicht, wie ich die Arztrechnung einreichen soll. Die Mitarbeiter von Hr. Ing. Leitner haben alles für mich erledigt – einfach und schnell.“

Maria S., Villach